
Gestern meldete der DFB die Einstellung der Ermittlungen gegen Wolfsburgs Diego. Das hat bei vielen Fans Unverständnis und Ärger hervorgerufen. Ich denke, dass die Entscheidung richtig und nachhaltig gut ist. Dumm ist nur die Inkonsequenz des DFB in der Regelauslegung.
Am Montag nahm der DFB Ermittlungen gegen Diego auf, nachdem dieser im Spiel Wolfsburg gegen Frankfurt seinem Gegner Patrick Ochs offensichtlich mit Absicht auf dessen Ferse getreten ist. Schiedsrichter Kinhöfer hatte diesen Tritt nicht gesehen, wohl aber hatte er die Situation als solche mitbekommen. Als Ochs am Boden hockte und sich an die Ferse griff bedeutete Kinhöfer ihm, er solle aufstehen und weiterspielen. Offensichtlich ging der Schiedsrichter von einem versuchten Zeitspiel aus.
Eben das erachtete der DFB nun als Bewertung der Situation, wodurch eine Tatsachenentscheidung vorliegt, die den Regeln entsprechend im Nachhinein nicht angetastet werden kann. Wohlgemerkt: Diego wurde nicht freigesprochen! Es ist lediglich so, dass auf Grund der Umstände die Beweise nicht herangezogen werden dürfen.
Man mag nun „Paragraphenreiter“ oder „Bürokratenspinner“ rufen, man mag anführen, dass das nicht im Sinne der Gerechtigkeit sein kann. Das kann ich nachvollziehen. Ich denke aber, dass es im Sinne des Spiels ist, die „Tatsachenentscheidung“ als oberstes Gebot unangetastet gelten zu lassen.
Der DFB hat mit diesem Fall bestätigt, dass das, was der Schiedsrichter sehen kann(!), was sich also in seinem Blickfeld abspielt, im Nachhinein nicht umgedeutet werden darf, selbst wenn der Schiedsrichter sagt, dass er ein Vergehen nicht gesehen hat. Wäre dem nicht so, könnte nach schlichtweg jeder Fehlentscheidung der Ruf nach Regulierung folgen, Schiedsrichter sehen ständig irgendwas nicht, sonst gäbe es keine Fehlentscheidungen. Diesen Grundsatz würde ich gut finden, wenn es denn ein Grundsatz wäre. Leider gibt es Beispiele, in denen der DFB andere Vorraussetzungen für das Argument „Tatsachenentscheidung“ festlegte.
Die Möller-Schwalbe natürlich, oder die Flugeinlage, mit der Mehdi Madavikia im Verbund mit Schiedsrichter Lutz Wagner im Jahr 2007 für den HSV die Saison umbog. Damals war es so, dass es kein Ermittlungsverfahren gegen Mahdavikia gab, weil Lutz Wagner trotz eindeutigster TV-Bilder seinen Fehler nicht zugeben wollte und bei der Behauptung blieb, es habe ein Foul gegeben. Ich – damals junger Blogger, temperamentvoll – hatte mich über dieses Gegenteil von Fairness fürchterlich aufgeregt. Hätte damals der Grundsatz wie im Fall Diego gegolten, hätte Wagner nicht beharren müssen, denn dass eine Strafstoßentscheidung stets im Blickfeld des Schiedsrichters liegt, ist klar.
Ich bin grundsätzlich gegen Videobeweise, Chips oder Torkameras, meines Erachtens sollte das Spiel bleiben wie es ist. Ich fände es gut, wenn der DFB generell die Entscheidungen und Fehler der Schiedsrichter nicht antasten würde. Es ist die Unstetigkeit des DFB, die es so kompliziert macht.
Foto: Michael Thurm







